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Fachbegriffe erläutert in unserem
Finanzlexikon
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Unfallversicherung
Vor allem für Versicherungsunternehmen sind Unfallversicherungen gut. So
dokumentieren zahlreiche Jahresberichte, dass die Unternehmen mit den
Policen, die bleibende Unfallschäden abdecken sollen, eine Menge Geld
verdienen. Allerdings macht eine Unfallpolice auch für Versicherte oft
Sinn. Voraussetzung hierfür ist, dass die Police faire Bedingungen hat und
im Falle eines Falles genügend Geld bringt, damit der Versicherungsnehmer
die bleibenden Folgen seines Unfalles auch geldlich abfangen kann. Die
schwer durchschaubaren Angebote wurden von Finanztest geprüft. Das
Ergebnis hierbei war, dass von alles in allem mehr als 500 geprüften
Policen nur elf das Urteil "sehr gut" erhielten.
Die Unfallpolicen sind schwer durchschaubar
Höchst kompliziert ist der Vergleich. Schon im eigenen Unternehmen haben
die meisten Versicherungsunternehmen eine ganze Latte verschiedener
Policen zur Unfallversicherung für den Kunden bereit liegen. Allein die
Versicherungssumme sagt schon einmal nicht viel aus. Daher hat Finanztest
die Berechnung umfangreicher Test gestartet und dabei für jede Police
einzeln herausgefunden, bei welchen verschieden hohen Invaliditäten die
Entschädigungen wie hoch ausfallen. Da es häufiger Unfälle mit weniger
schwerwiegenden Folgen gibt, hatten sie höheres Gewicht bei der Ermittlung
des Preis- Leistungs- Verhältnisses als die Entschädigung für den
Versicherungsnehmer bei vollständiger und hoher Invalidität.
Die Progression ist von Vorteil
Bei Angeboten, bei denen die Kunden im Falle einer 100-prozentiger
Invalidität je nach Tarif eine Versicherungssumme im drei- bis fünffachen
Bereich des Regelwertes fällig ist, ermittelte Finanztest das günstigste
Preis- Leistungs- Verhältnis. Bei diesen Tarifen, die Progressions- Tarife
genannt werden, gibt es bei geringerer Invalidität bis circa 25 Prozent
auch nur den Teil der Versicherungssumme, der der Invalidität entspricht.
Ungünstig und unsinnig sind hingegen Angebote mit Beitragsrückgewähr, da
sich diese als Mogelpackung herausstellen. Dabei dient nämlich nur ein
Teil des Geldes der Absicherung von dem Risiko. Der andere Teil des Geldes
wird vom Versicherer gewinnbringend angelegt, damit er die spätere
Beitragsrückgewähr finanzieren kann.
Wenn Extras einen zweifelhaften Wert haben
Bei Unfallversicherungen ist allein die Entschädigungssumme, die der
Versicherte im Falle seiner Invalidität erhält, wichtig. Zwar sind im
Einzelfall auch Leistungen wichtig wie Kurkostenbeihilfe, Krankentagegeld,
Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Schmerzensgeld. Wer allerdings
selbstständig ist und im Falle einer Krankheit auf Tagegeld angewiesen
ist, wenn ihm die Arbeit nicht möglich ist, der benötigt dies nicht nur,
wenn er einen Unfall hatte sondern auch dann, wenn er anderweitige
Krankheiten hat. Diesem rät es sich dann ohnehin an, eine gesonderte
Versicherung über Tagegeld abzuschließen. Die Zahlung von Tagegeld ist in
diesem Fall in der Unfallversicherung daher soweit verzichtbar.
Extraleistungen blieben bei der Finanztest- Bewertung außen vor, wenn sie
jenseits der Entschädigung bei Invalidität waren. Einzige Ausnahme war
hierbei eine kleine Leistung im Todesfall des Versicherungsnehmers, also
eine Todesfallleistung. Im Finanztest 6/ 2005 finden Sie dazu Details.
Seien Sie vorsichtig bei dem Abschluss des Vertrages!
Auch eine von Finanztest als gut bewertete Police kann im Einzelfall
falsch sein. Hier einige Beispiele: Die Entschädigung bei verschiedenen
Sportunfällen ist bei der VHV ausgeschlossen. 20 Prozent Risikozuschlag
sackt die Cosmos von Motorradfahrern ein, genauso von Bergsteigern, von
Reitern und von Tauchern. Die Ostangler- Versicherung agiert da ähnlich:
Bei Unfällen mit dem Motorrad, mit dem Moped und mit dem Roller kürzt sie
die Leistungen um immerhin 20 Prozent. Ohne Unfallschutz bleiben bei den
meisten Versicherungen Berufssportler, Rennfahrer, Stewardessen, Piloten
und Sprengmeister. Und bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es
sogar keinen Schutz für Berufe wie Tierpfleger, Gerüstbauer oder
Dachdecker.
Hier sind die Frauen im Vorteil
Beim Abschluss von Unfallversicherungen sind Frauen bei beinahe allen
Anbietern klar im Vorteil. Meist gehören Frauen, anders als Männer,
unabhängig von ihrem Beruf zu einer niedrigen Gefahrengruppe. Die
Unternehmen unterscheiden ganz klar bei Männern: Zu einer niedrigen
Gefahrengruppe gehören kaufmännische Angestellt im Innendienst. Wegen
ihres höheren Unfallrisikos müssen Handwerker oder Kraftfahrer einen
Aufschlag zu ihrer Unfallversicherung zahlen. Und je nachdem, welchen
Tarif man wählt, kann sich der Beitrag, der zu zahlen ist, dadurch mehr
als verdoppeln.
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