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Unfallversicherung
Vor allem für Versicherungsunternehmen sind Unfallversicherungen gut. So dokumentieren zahlreiche Jahresberichte, dass die Unternehmen mit den Policen, die bleibende Unfallschäden abdecken sollen, eine Menge Geld verdienen. Allerdings macht eine Unfallpolice auch für Versicherte oft Sinn. Voraussetzung hierfür ist, dass die Police faire Bedingungen hat und im Falle eines Falles genügend Geld bringt, damit der Versicherungsnehmer die bleibenden Folgen seines Unfalles auch geldlich abfangen kann. Die schwer durchschaubaren Angebote wurden von Finanztest geprüft. Das Ergebnis hierbei war, dass von alles in allem mehr als 500 geprüften Policen nur elf das Urteil "sehr gut" erhielten.

Die Unfallpolicen sind schwer durchschaubar
Höchst kompliziert ist der Vergleich. Schon im eigenen Unternehmen haben die meisten Versicherungsunternehmen eine ganze Latte verschiedener Policen zur Unfallversicherung für den Kunden bereit liegen. Allein die Versicherungssumme sagt schon einmal nicht viel aus. Daher hat Finanztest die Berechnung umfangreicher Test gestartet und dabei für jede Police einzeln herausgefunden, bei welchen verschieden hohen Invaliditäten die Entschädigungen wie hoch ausfallen. Da es häufiger Unfälle mit weniger schwerwiegenden Folgen gibt, hatten sie höheres Gewicht bei der Ermittlung des Preis- Leistungs- Verhältnisses als die Entschädigung für den Versicherungsnehmer bei vollständiger und hoher Invalidität.

Die Progression ist von Vorteil
Bei Angeboten, bei denen die Kunden im Falle einer 100-prozentiger Invalidität je nach Tarif eine Versicherungssumme im drei- bis fünffachen Bereich des Regelwertes fällig ist, ermittelte Finanztest das günstigste Preis- Leistungs- Verhältnis. Bei diesen Tarifen, die Progressions- Tarife genannt werden, gibt es bei geringerer Invalidität bis circa 25 Prozent auch nur den Teil der Versicherungssumme, der der Invalidität entspricht. Ungünstig und unsinnig sind hingegen Angebote mit Beitragsrückgewähr, da sich diese als Mogelpackung herausstellen. Dabei dient nämlich nur ein Teil des Geldes der Absicherung von dem Risiko. Der andere Teil des Geldes wird vom Versicherer gewinnbringend angelegt, damit er die spätere Beitragsrückgewähr finanzieren kann.

Wenn Extras einen zweifelhaften Wert haben
Bei Unfallversicherungen ist allein die Entschädigungssumme, die der Versicherte im Falle seiner Invalidität erhält, wichtig. Zwar sind im Einzelfall auch Leistungen wichtig wie Kurkostenbeihilfe, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Schmerzensgeld. Wer allerdings selbstständig ist und im Falle einer Krankheit auf Tagegeld angewiesen ist, wenn ihm die Arbeit nicht möglich ist, der benötigt dies nicht nur, wenn er einen Unfall hatte sondern auch dann, wenn er anderweitige Krankheiten hat. Diesem rät es sich dann ohnehin an, eine gesonderte Versicherung über Tagegeld abzuschließen. Die Zahlung von Tagegeld ist in diesem Fall in der Unfallversicherung daher soweit verzichtbar. Extraleistungen blieben bei der Finanztest- Bewertung außen vor, wenn sie jenseits der Entschädigung bei Invalidität waren. Einzige Ausnahme war hierbei eine kleine Leistung im Todesfall des Versicherungsnehmers, also eine Todesfallleistung. Im Finanztest 6/ 2005 finden Sie dazu Details.

Seien Sie vorsichtig bei dem Abschluss des Vertrages!
Auch eine von Finanztest als gut bewertete Police kann im Einzelfall falsch sein. Hier einige Beispiele: Die Entschädigung bei verschiedenen Sportunfällen ist bei der VHV ausgeschlossen. 20 Prozent Risikozuschlag sackt die Cosmos von Motorradfahrern ein, genauso von Bergsteigern, von Reitern und von Tauchern. Die Ostangler- Versicherung agiert da ähnlich: Bei Unfällen mit dem Motorrad, mit dem Moped und mit dem Roller kürzt sie die Leistungen um immerhin 20 Prozent. Ohne Unfallschutz bleiben bei den meisten Versicherungen Berufssportler, Rennfahrer, Stewardessen, Piloten und Sprengmeister. Und bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es sogar keinen Schutz für Berufe wie Tierpfleger, Gerüstbauer oder Dachdecker.

Hier sind die Frauen im Vorteil
Beim Abschluss von Unfallversicherungen sind Frauen bei beinahe allen Anbietern klar im Vorteil. Meist gehören Frauen, anders als Männer, unabhängig von ihrem Beruf zu einer niedrigen Gefahrengruppe. Die Unternehmen unterscheiden ganz klar bei Männern: Zu einer niedrigen Gefahrengruppe gehören kaufmännische Angestellt im Innendienst. Wegen ihres höheren Unfallrisikos müssen Handwerker oder Kraftfahrer einen Aufschlag zu ihrer Unfallversicherung zahlen. Und je nachdem, welchen Tarif man wählt, kann sich der Beitrag, der zu zahlen ist, dadurch mehr als verdoppeln.

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