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Tilgungsdarlehen
Unter einem Tilgungsdarlehen wird ein Darlehen verstanden, bei dem dem Darlehensnehmer eine Tilgungsleistung vereinbart wird, die über eine feste Laufzeit gleich bleibend ist, also linear verläuft. Ein Tilgungsdarlehen wird auch als
Darlehen mit linearer Tilgung, Darlehen mit gleichmäßiger Tilgung oder als Abzahlungsdarlehen bezeichnet.

Die Zusammensetzung von der Leistungsrate geschieht so, dass einerseits die lineare Rate belastet wird und dann noch die Zinsen, die auf die Restschuld errechnet werden. Zu dem Termin, der jeweils vereinbart wurde, wird die Leistungsrate errechnet. Die Zinsen werden meistens gesondert belastet. Das hat zur Folge, dass sinkende Leistungsraten entstehen, wenn die Zinsen abnehmen, was durch eine Verringerung der restlichen Schuld entsteht. Durch Division der Schuldensumme durch die Anzahl der Vorgänge der Tilgung ergibt sich die lineare Tilgungsrate.
 

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