Tilgungsdarlehen
Unter einem Tilgungsdarlehen wird ein Darlehen verstanden, bei dem dem
Darlehensnehmer eine Tilgungsleistung vereinbart wird, die über eine feste
Laufzeit gleich bleibend ist, also linear verläuft. Ein Tilgungsdarlehen
wird auch als
Darlehen mit linearer Tilgung, Darlehen mit gleichmäßiger
Tilgung oder als Abzahlungsdarlehen bezeichnet.
Die Zusammensetzung von
der Leistungsrate geschieht so, dass einerseits die lineare Rate belastet
wird und dann noch die Zinsen, die auf die Restschuld errechnet werden. Zu
dem Termin, der jeweils vereinbart wurde, wird die Leistungsrate
errechnet. Die Zinsen werden meistens gesondert belastet. Das hat zur
Folge, dass sinkende Leistungsraten entstehen, wenn die Zinsen abnehmen,
was durch eine Verringerung der restlichen Schuld entsteht. Durch Division
der Schuldensumme durch die Anzahl der Vorgänge der Tilgung ergibt sich
die lineare Tilgungsrate.
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