Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz gegen bestimmte gesetzliche Haftpflichtansprüche
bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie springt dann ein, wenn
Haftpflichtansprüche entstehen auf Grund von Verletzung der
Verkehrssicherungspflichten, wenn diese passieren bei der Durchführung von
eigenen Bauvorhaben. Darunter fallen zum Beispiel eine schlechte
Beleuchtung oder eine schlechte Beschilderung. Es ist die Pflicht eines
jeden Bauherren, dass er seine Baustelle ordnungsgemäß absichert.
Niemand
darf sich dort verletzen können! Üblicherweise tut der Bauherr das nicht
selbst, sondern er delegiert die Verkehrssicherungspflichten, die er inne
hat, an das Bauunternehmen oder an den Bauleiter. Allerdings ist er damit
nicht alle Pflicht los. Er hat nämlich immer noch auf den Bauleiter oder
den Bauunternehmer zu achten und ihn zu überwachen. Das bedeutet, dass der
Bauherr weiterhin bei einer Verletzung von dieser Pflicht zur Überwachung
im Falle eines Falles verantwortlich gemacht werden kann.
Bei einem Bauvorhaben, auf Grund dessen verschiedene Unternehmer tätig
werden müssen, muss nach der Baustellenverordnung ein Koordinator
eingesetzt werden. Das ist zum Beispiel ein Architekt. Die Aufgabe dieses
Koordinators ist die Organisation von Gefahrgutvorschriften, die
Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und die Überwachung dessen. Für
den Einsatz des Koordinators ist der Bauherr selbst verantwortlich, sofern
er nicht diese Aufgabe selbst übernimmt.
Regelmäßig ist in der privaten
Haftpflichtversicherung bereits das Bauherrenrisiko enthalten, dies im
Rahmen der Grund- und Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. Das gilt auch
für die Betriebshaftpflichtversicherung. Auf eine bestimmte Summe ist die
Haftung jedoch bei den meisten Versicherern beschränkt. Wenn diese
Bausumme überschritten werden sollte, muss der Bauherr eine gesonderte
Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen.
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