Anleihearten
Durch unterschiedliche Kriterien können verschiedene Arten der Anleihe
unterschieden werden. Verzinsliche Wertpapiere können so unterteilt werden
nach ihrer Laufzeit, nach ihrem Ausfallrisiko, nach ihren Emittenten oder
nach ihrer Verzinsung. Will man die Anleihearten unterscheiden nach ihren
Emittenten, so muss man unterscheiden nach Schuldverschreibungen, nach
Staatsanleihen, nach Industrieobligationen und nach Kommunalobligationen.
Unter Schuldverschreibungen versteht man Anleihen, von herausgegeben
werden von Kreditinstituten zur mittel- und langfristigen
Finanzierung.
Von kommunalen öffentlichen Einrichtungen werden Kommunalobgligationen
emittiert.
Industrieobligationen werden allerdings von
Unternehmen ausgegeben. Nach der Laufzeit werden Anleihearten ebenfalls
unterschieden. Haben Anleihen eine kurzfristige Laufzeit, dauert diese bis
zu vier Jahre. Spricht man von mittelfristiger Laufzeit, versteht man
darunter eine Laufzeit von bis zu acht Jahren. Dann gibt es noch die
langfristigen Anleihen, die länger als acht Jahre laufen. Wenn man Arten
der Anleihe sortiert nach ihrem Ausfallrisiko, dann erstreckt sich das
Spektrum von konservativen Wertpapieren bis zu solchen, die hoch
spekuliert verzinst werden. Von Unternehmen werden konservative
Obligationen emittiert, deren Ausfallrisiko gering ist.
Dementsprechend erhalten diese auch gute
Einschätzungen zur Bonität von einer Bewertungsfirma. Dahingegen ist das
Ausfallrisiko bei Anleihen, die hochspekulativ sind, sehr hoch. Das hat
aber zur Folge, das die Zinszahlungen höher sind. Wenn man unterscheiden
möchte nach der Verzinsung, kann man unterscheiden zwischen Anleihen, die
gar nicht verzinst sind, die variabel verzinst sind oder die fest verzinst
sind. Die Anleihen, die gar nicht verzinst werden, werden bezeichnet als
Nullkuponanleihe oder auch als Zerobond. Bei dieser Form der Anleihe gibt
es keine Zinszahlungen an den Käufer. Nach Ende der Laufzeit bekommt er
von dem Emittenden den Nominalbetrag zurück. Allerdings verhält es sich
so, dass der Käufer dafür nur einen geringen Betrag für das Unternehmen
bereit stellen musste. Ein Abschlag würde dafür gewährt. Als Disagio wird
die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen benannt.
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