Schuldschein Kredit
Juli 7th, 2009 . by Leser
Vor 2 Jahren habe ich einem guten Bekannten etwas Geld geliehen, genauer gesagt 500 Euro ! Ich habe damals aus dem Internet eine Schuldschein Vorlage ausgedruckt, den Betrag eingetragen und meinen Bekannten unterschreiben lassen. Wir haben uns zerstritten und er will mein Geld nicht zurückzahlen. Er sagt ich habe keine rechtliche Handhabe ! Kann ich den Schuldschein vollstrecken oder wie komme ich nun an mein Geld ?
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4 Responses to “Schuldschein Kredit”
Ich würde folgendermaßen vorgehen ( freie Meinung ). Zunächst würde ich den Bekannten schriftlich auffordern den Geldbetrag zurückzuzahlen ( Frist ca. 10 Tage ). Erfolgt darauf keine Rensonanz geht es ins “Eingemachte”
! Als nächstes sollte beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden, der Schuldschein ist dabei eine Urkunde ! Legt der Bekannte dagegen Widerspruch ein, gehts vor Gericht ! Hier sollte dann klares Recht gesprochen werden, wobei der Bekannte kaum eine Chance haben dürfte, wenn der Schuldschein wasserdicht ist, bedeutet der Betrag muß drauf stehen und die Unterschrift.
Hallo Claudia ! Du hast noch was vergessen, wenn das Gericht dem Gläubiger “Recht” geben sollte, hat dieser aber sein Geld noch nicht ! Das Gericht würde ein Urteil sprechen und der Gläubiger hätte einen Titel ! Diesen Titel könnte der Schuldschein Inhaber dann vollstrecken, sprich Kontopfändung, Grundbucheintrag etc. !
Es muß aber auch geprüft werden, ob der Schuldschein echt ist ! Da könnte das Gericht ein Gutachten anfordern, wo die Unterschrift überprüft wird, das kann sich lange hinstrecken, solch ein Verfahren, die Kosten trägt dann der Verlierer, aber vorm Amtsgericht besteht ja kein Anwaltszwang, von daher kann man sich selber vertreten.
Ich stimme meinem Vorredner bzw. Schreiber zzu. Wirklich sehr interessanter Artikel.